Informationen
Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Schulungseinrichtung beginnen Sie mit der ÜBA-Lehre entweder in jeweiliger Schulungseinrichtung selbst oder in kooperierenden Unternehmen, in denen Sie praktische Fertigkeiten erlernen. Sie sind rechtlich allen anderen Lehrlingen gleichgestellt und besuchen daher auch die Berufsschule, in der Sie die Theorie vermittelt bekommen. Sie werden vom AMS bei der Suche nach einen regulären Lehrplatz in einem Betrieb unterstützt. Die ÜBA-Lehre dauert so lange bis Sie einen solchen Platz bekommen haben. Sollte dies nicht eintreffen können Sie auch die gesamte Lehrzeit in der überbetrieblichen Lehrausbildung verbringen und im Anschluss zur Lehrabschlussprüfung antreten.
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre_n zuständige_n AMS-Berater_in.